Mangelhafte Kassenführung: Schätzungsergebnisse müssen schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein!

Eine materiell oder formell fehlerhafte Buchführung kann bei Betriebsprüfungen zu empfindlichen Hinzuschätzungen führen. Eine solche Schätzung muss aber einerseits tatsächliche Anhaltspunkte für die zutreffende Höhe der Besteuerungsgrundlagen liefern und andererseits das Maß der Mitwirkungspflichtverletzung des Steuerpflichtigen berücksichtigen. Doch hier schießt die Finanzverwaltung häufig über das Ziel hinaus.

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